Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.
Länderauswahl
Corona Virus – COVID 19
Wir werden laufen per Newsletter über weitere Reiseerleichterungen informieren. Abonnieren Sie unseren Newsletter HIER
News
Telefon
Wenn der Antragssteller wohnhaft in Genf, Waadt, Wallis und Tessin ist, bitte senden Sie die Dokumente an unser Büro in: Genf
Antragssteller aus allen anderen Kantonen, bitte senden Sie die Dokumente an unser Büro in: Bern
Alle Einreisenden müssen sich zwingend für 2 Wochen in Quarantäne begeben. Zur Einreise ist ein COVID-19 Test nötig.
Weitere und detaillierte Informationen finden Sie unter:
https://www.ch.emb-japan.go.jp/itpr_de/coronavirus_de.html
1 Antragsformular
Vollständig ausgefüllt und original unterschrieben (download)
Original Reisepass
Gültigkeit von mehr als 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus
2 Passfotos
Biometrisch und in Farbe (siehe Fotokriterien)
Einladung
Ausgefüllte Vorlage von der Firma in Japan mit Siegel oder Unterschrift - siehe Bemerkung auf der Vorlage (download)
Residence Track
Ausgefüllte Vorlage von der Firma in Japan (download)
Garantieerklärung
Ausgefüllte Vorlage von der Firma in der Schweiz mit Siegel oder Unterschrift - siehe Bemerkung auf der Vorlage (download)
Entsendungsschreiben / Arbeitsbescheinigung
Vom Schweizer Arbeitgeber auf Firmenpapier, mit Stempel und Unterschrift. Das Schreiben muss u.a. folgendes beinhalten:
Reisebestätigungen:
Aufenthaltstitel
Allfällige Kopie für die Schweiz oder das Fürstentum Liechtenstein
Vollmacht
Damit AVS berechtigt ist, das Visum einzuholen, benötigen wir vom Reisenden eine Autorisierung (siehe Vorlage)
10 Arbeitstage
Einholung in Bern:
Jeder Antragssteller muss das Visum persönlich in Bern abholen. Sie können uns alle Unterlagen zustellen, wir überprüfen die Unterlagen für Sie und beantragen das Visum auf dem Konsulat. Wir werden Sie informieren, ab wann Sie Ihren Pass mit Visum auf dem Konsulat abholen können.
Einholung in Genf:
Kein persönliches Erscheinen erforderlich.