Bitte senden Sie die Dokumente an unser Büro in: Genf
Bei Einreise ist für Ungeimpfte ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden (ab Entnahme des Abstrichs), nachzuweisen. Der PCR-Test muss in ausgedruckter Form und in französischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Geimpfte müssen ein gültiges Impfzertifikat bzw. einen gültigen Impfpass vorlegen, der nicht älter als neun Monate ist. Als geimpft gilt, wer mindestens zwei Impfdosen erhalten hat. Einzige Ausnahme gilt für Johnson & Johnson, hier reicht eine Impfdosis aus, um als geimpft zu gelten.
2 Antragsformulare
Vollständig ausgefüllt und original unterschrieben (download)
Original Reisepass
Gültigkeit von mehr als 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus
2 Passfotos
Biometrisch und in Farbe (siehe Fotokriterien)
Kopie der Passangabenseite
Ein Kopie der Reisepassseiten mit den persönlichen Daten
Einladungsschreiben
Auf Firmenpapier, mit Stempel und Unterschrift. Das Schreiben muss u.a. folgendes beinhalten:
Entsendungsschreiben
Vom Schweizer Arbeitgeber auf Firmenpapier, mit Stempel und Unterschrift. Das Schreiben muss u.a. folgendes beinhalten:
Handelsregisterauszug
Kopie Auszug von der Firma in der Schweiz/Fürstentum Liechtenstein
Versicherung
Nachweis medizinische Leistungen, Unfall & Repatriierung
Reisebestätigungen:
Kopie der Flugbestätigung für die Einreise und Aus-/Weiterreise
Aufenthaltstitel
Allfällige Kopie für die Schweiz oder das Fürstentum Liechtenstein
2 Antragsformulare
Vollständig ausgefüllt und original unterschrieben (download)
Original Reisepass
Gültigkeit von mehr als 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus
2 Passfotos
Biometrisch und in Farbe (siehe Fotokriterien)
Kopie der Passangabenseite
Ein Kopie der Reisepassseiten mit den persönlichen Daten
Versicherung
Nachweis medizinische Leistungen, Unfall & Repatriierung
Reisebestätigungen:
Aufenthaltstitel
Allfällige Kopie für die Schweiz oder das Fürstentum Liechtenstein
15 Arbeitstage
Das Konsulat ist jeweils am Montag geschlossen.