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Reisende, die die vollständige Dosis (Einzel-/Doppeldosis, je nach Anwendung für alle Dosen) des von der WHO zugelassenen COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können mit dem offiziellen Impfnachweis nach Bangladesch einreisen. Ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat ist nicht erforderlich.
Reisende, die keine volle Dosis (einzelne/doppelte Dosis je nach Impfstoff) des COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können nach Bangladesch einreisen, wenn sie innerhalb von 72 Stunden vor der Abflugzeit über ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat verfügen. Dies gilt für alle Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres. Personen unter 12 Jahren benötigen kein RT-PCR-Zertifikat. Sie müssen jedoch die gleichen Gesundheitsformalitäten einhalten, die für ihre Familienangehörigen bei der Ankunft gelten. Unabhängig vom Herkunftsland und der COVID-19-Impfung werden Reisende mit COVID-19-Symptomen bei Ankunft zur Durchführung eines RT-PCR-Tests in ein staatlich autorisiertes Krankenhaus oder eine staatlich autorisierte Einrichtung geschickt. Wenn das RT-PCR-Testergebnis positiv ist, werden die Betroffenen auf eigene Kosten in einer/em von der Regierung benannte/n Einrichtung oder Hotel isoliert. Ein weiterer RT-PCR-Test wird nach sieben Tagen durchgeführt. Sofern das Testergebnis negativ ist, wird die Quarantäne aufgehoben. Die Quarantäne wird durch die jeweils zuständige Behörde sichergestellt. Für ankommende Passagiere unter 12 Jahren ist kein RT-PCR-Negativzertifikat erforderlich. Sie müssen jedoch die gleichen Gesundheitsformalitäten einhalten, die für ihre Familienmitglieder bei der Ankunft gelten.
1 Antragsformular
Vollständig ausgefüllt und original unterschrieben (download)
Original Reisepass
Gültigkeit von mehr als 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus
3 Passfotos
Biometrisch und in Farbe (siehe Fotokriterien)
Kopie der Passangabenseite
Ein Kopie der Reisepassseiten mit den persönlichen Daten
Einladungsschreiben
Auf Firmenpapier, mit Stempel und Unterschrift. Das Schreiben muss u.a. folgendes beinhalten:
Wichtig: Das Einladungsschreiben muss direkt von der Firma in Bangladesch an das Konsulat geschickt werden.
Sie müssen das Einladungsschreiben per E-Mail an folgende Adresse senden: permanentmission.geneva@mofa.gov.bd
Entsendungsschreiben
Vom Schweizer Arbeitgeber auf Firmenpapier, mit Stempel und Unterschrift. Das Schreiben muss u.a. folgendes beinhalten:
Reisebestätigungen:
Kopie der Flugbestätigung für die Einreise und Aus-/Weiterreise
Aufenthaltstitel
Allfällige Kopie für die Schweiz oder das Fürstentum Liechtenstein
1 Antragsformular
Vollständig ausgefüllt und original unterschrieben (download)
Original Reisepass
Gültigkeit von mehr als 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus
3 Passfotos
Biometrisch und in Farbe (siehe Fotokriterien)
Kopie der Passangabenseite
Ein Kopie der Reisepassseiten mit den persönlichen Daten
Reisebestätigungen:
Aufenthaltstitel
Allfällige Kopie für die Schweiz oder das Fürstentum Liechtenstein
10 - 15 Arbeitstage
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