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Wichtiger Hinweis zur Abnahme der Fingerabdrücken bei Visumanträgen

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Infolge der Einführung von biometrischen Visa, für welche nun Fingerabdrücke benötigt werden, muss jeder Antragssteller ab dem 12.01.2021, persönlich beim Visa Center erscheinen. Die Einreichung der Fingerabrücke sind für 5 Jahre gültig, sofern mit demselben Reisepass beantragt wird. Somit kann AVS die danach folgenden Visa Anträge wieder vollständig einholen (innert den 5 Jahren).


Bei der Beantragung kann AVS die Antragsteller auf den Visa Center treffen, damit lediglich die Fingerabrücke durch die Antragsteller abgegeben werden müssen - wir können den Rest des Prozesses weiterhin ausführen (siehe Guideline)

Guideline

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Einreisebestimmungen (COVID19)

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Sie benötigen Informationen zu den Einreisebestimmungen eines bestimmten Landes? Wir versuchen immer für Sie up to date zu sein. In dieser ungewohnter Situation ist dies leider auch für uns nicht leicht, alle Länder zu aktualisieren. Unter den meisten Land finden Sie die aktuellsten Einreisbestimmungen, diese Information finden Sie beim dem Corona Symbol - Einreise (COVID19).

Haben Sie ein Land, welche diese Information nicht zur verfügung steht? Schreiben Sie uns ein E-Mail: oder rufen Sie uns an: 0848 55 00 55

Preiserhöhung ab 01.01.2020

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Die AVS allvisumservice GmbH reagiert ständig auf die sich verändernden Kundenbedürfnisse und Anforderungen von Botschaften und Visacentern. Auch im 2020 werden uns neue Herausforderungen erwarten. AVS ist daran, sich technisch und personell vorzubereiten. Neue Systeme und eine Automatisierung der Aufträge stehen an. Unser TEAM wird aufgestockt. So sichern wir unsere hohe Servicequalität und können gleichzeitig verbesserte Leistungen anbieten. Seit 2007 bedient Sie AVS mit unveränderte Preisen. Um auf die neuen Anforderungen und Gegebenheiten zu agieren, wird AVS per 1. Januar 2020 erstmals die Preise anheben müssen. Unsere Preise sind auf unserer Website www.allvisumservice.ch unter dem jeweiligen Land, im Dokument/PDF "Preise" publiziert und jederzeit abrufbar. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und freuen uns auf ein partnerschaftliches, spannendes, neues Geschäftsjahr. Ihre AVS allvisumservice GmbH.

eVisa Russland & Saudi Arabien Tourist

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Seit kurzem ist es möglich ein eVisa für ein paar Städte in Russland zu beantragen. Unser Online Formular wird Ende 2019 noch online gehen und Sie können dieses ganz einfach über Ihren Vertrauenspartner beantragen.

Auch seit dem 3. Quartal 2019 kann nun ein Touristen eVisa für Saudi Arabien für diverse Nationalitäten beantragt werden. Auch hier sind wir Ihr Partner für die korrekte Einholung. Mit diesem eVisa darf auch für Business Meetings und Konferenzen eingereist werden. Für technische Dienste wie Installationen, Montagen etc. muss weiterhin das Visum über die Botschaft eingeholt werden. Dieses Formular und diverse Informationen finden unter folgendem Link: http://allvisa.s213.sureserver.com/web2/PDF/SaudiArabiaTouristeVisa.php

UPDATE: Visumbeantragung China ZÜRICH

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Das Konsulat von China wird bei der Annahme von Visumanträgen von Woche zu Woche restriktiver. Die Vorgaben an den Antrag und die unterstützenden Dokumente werden strikt eingehalten, abweichende Anträge ausnahmslos abgelehnt. Um Ablehnungen und damit Verzögerungen bei der Visumbeantragung zu vermeiden, bitten wir Sie, nachfolgende Informationen ab sofort umzusetzen:

  • Einladungsschreiben aus China:
    Das Einladungsschreiben muss an das Konsulat in Zürich adressiert sein. Sollte das Schreiben an die Botschaft adressiert sein, oder für Bern, wird der Visumantrag umgehen abgelehnt.
  • Korrekte Adressierung:
    Consulate General of The Peoples Republic of China, Mythenquai 100, 8002 Zurich, Switzerland
  • Beantragung mit ausländischem Pass, bei 2 gleichzeitigen Nationalitäten:
    Das Konsulat von China wird nur noch Visumanträge mit dem Pass/der Nationalität, welche im Aufenthaltstitel (Ausländerausweis) der Schweiz eingetragen ist, akzeptieren.
  • Passgültigkeit:
    Der Pass muss mindestens 6 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Bei einem single entry Visum, welches 3 Monate lang gültig ist, muss der Pass also 9 Monate lang gültig sein, am Tag der Visumbeantragung auf dem Visacenter.
  • Visumantrag, Punkt 1.22 + 1.23:
    Punkt 1.22, Angaben zum Familienstand und Punkt 1.23 müssen zwingen und in jedem Fall angegeben werden. Es muss mindestens 1 Familienangehöriger eingetragen werden.
  • Visumantrag, Punkt 4.1:
    Der Visumantrag muss immer im Original vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden.

Praktikum Ende von Elia Cina

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Per Ende November 2019 hat unser Praktikant Elia Cina die AVS allvisumservice GmbH verlassen. Er wird im neuen Jahr die Rekrutenschule absolvieren und sich im Anschluss beruflich neu orientieren. Wir danken Elia herzlich für seine guten Dienste und wüschen ihm für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg. Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter Büro in Bern, falls noch mit Elia Cina Kontakt hatten.

eVisa für Neuseeland

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Ab dem 1. Oktober wird ein eVisa für eine Einreise nach Neuseeland benötigt.

Dieses können Sie unter folgendem Link bestellen: 

http://allvisa.s213.sureserver.com/web2/PDF/NewZealand.php

UPDATE: Wichtige Mitteilung zur Einreise nach China

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Bei der Einreise nach China muss ab sofort, nach Visatyp,
folgendes vorgewiesen werden:

- Business-Visa: Kopie des Einladungsschreibens
- Touristen-Visa: Kopie Hotelbuchungen und Kopie Flugtickets

UPDATE: Wichtige Mitteilung zu den neuen Visacenter-Gebühren von China

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Tagesexpress wird nicht mehr angeboten

Bitte beachten Sie, dass China mit der Eröffnung der Visacenter ebenfalls den Tagesexpress abschafft. Das bedeutet, dass der Tagesexpress neu Urgent heisst und die Passrückgabe am folgenden Arbeitstag nach 12 Uhr geschieht. Der Zuschlag für das Visacenter beträgt in diesem Fall CHF 280.-

2 Tagesexpress neu in 3 Tagen:
Der 2 Tagesexpress heisst neu Express. Der Antrag dauert neu 3 Arbeitstage und kostet zusätzlich CHF 215.40

Standard wird ebenfalls teurer:
Der Standard-Antrag dauert weiterhin 4 Arbeitstage und kostet CHF 118.50 Zuschlag

Neu benötigt es folgende Unterlagen:

Früheres Visum China

  • Kopie der letzte Visa für China

Zudem bitten wir Euch folgendes Dokumente in Zukunft jedes Mal und ausnahmslos beizulegen:

Vorheriger Reisepass oder Zusatzformular

  • Wenn der Reisepass am 01.01.2015 oder später ausgestellt wurde, zusätzlich den originalen, vorherigen Reisepass.Falls der frühere Pass nicht mehr in Ihrem Besitz ist, muss ein ausgefülltes Zusatzformular (download) mit Unterschrift und im Original eingereicht werden.

Die Visumgebühren der Botschaft und die Bearbeitungsgebühren der AVS bleiben unverändert.

Unsere Standorte

(Bitte nicht als Postadresse für eingeschriebene Briefe verwenden)

Office Zürich >

AVS allvisumservice GmbH
Gartenstrasse 15
CH - 8302 Kloten

Office Bern >

AVS allvisumservice GmbH
Eigerstrasse 66
CH - 3007 Bern

Office Genf >

AVS allvisumservice GmbH
Rue des Falaises 10
CH - 1205 Genf